§ 10 - Seeaufgabengesetz (SeeAufgG)

neugefasst durch B. v. 17.06.2016 BGBl. I S. 1489; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 09.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 126
Geltung ab 01.07.1965; FNA: 9510-1 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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§ 10


§ 10 wird in 1 Vorschrift zitiert

(weggefallen)

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Zitierungen von § 10 SeeAufgG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 SeeAufgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeAufgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verkehrsleistungsgesetz (VerkLG)
G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1865; zuletzt geändert durch Artikel 40 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 16 VerkLG Aufhebung von Rechtsvorschriften
... werden aufgehoben 1. § 10 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876), das ...


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