interne Verweise§ 3b SeeAufgG (vom 11.06.2013) ... beseitigen oder Gefahren abwehren, wenn 1. Maßnahmen gegen die nach § 3a verantwortlichen Personen nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder nicht ... möglich oder nicht zweckmäßig sind oder 2. gemäß § 3a ergangene Aufforderungen, die Störung oder die Gefahr zu beseitigen, nicht oder nicht ... durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme Kosten, so sind die nach § 3a verantwortlichen Personen zum Ersatz verpflichtet. Die Kosten können im ...
§ 3c SeeAufgG ... Die Behörden können Maßnahmen auch gegen andere als die nach § 3a verantwortlichen Personen treffen, wenn 1. eine erhebliche Störung zu ... erhebliche Gefahr abzuwehren ist, 2. Maßnahmen gegen die nach § 3a verantwortlichen Personen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder keinen Erfolg ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenWSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz (WSVZuAnpG)
G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217
Zitate in aufgehobenen TitelnSeelotsenaus- und -fortbildungsverordnung (SeeLAuFV)
Artikel 1 V. v. 25.02.2014 BGBl. I S. 234; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 21.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 49
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