interne Verweise§ 10 SeeFSichV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2025) ... Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7a nicht dafür Sorge trägt, dass die dort genannten Daten gesichert, ihr Überschreiben ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt
V. v. 01.12.2011 BGBl. I S. 2367
Artikel 1 1. SeeFSichVÄndV ... Wörter „jedes Ereignis" ersetzt. 3. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Vorschriften für das Verhalten nach ... 3. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Vorschriften für das Verhalten nach meldepflichtigen Ereignissen Der nach § ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7a nicht dafür Sorge trägt, dass die dort genannten Daten gesichert, ihr Überschreiben ...
Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zur Seeschifffahrt
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1926
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