interne Verweise§ 10 SeeFSichV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2025) ... nicht einträgt oder die Hafenverwaltung nicht unterrichtet, 5. entgegen § 7 Absatz 1 oder § 7 Absatz 2a Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 eine Meldung nicht, nicht richtig ... oder die Hafenverwaltung nicht unterrichtet, 5. entgegen § 7 Absatz 1 oder § 7 Absatz 2a Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2 eine Meldung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht, ...
Zitat in folgenden NormenSchiffssicherheitsverordnung (SchSV)
Artikel 2 V. v. 18.09.1998 BGBl. I S. 3013, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
§ 13 SchSV Verhaltenspflichten (vom 30.11.2024) ... führt, hat dafür zu sorgen, daß 1. nach Seeunfällen, nach § 7 Absatz 2 der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt meldepflichtigen Ereignissen oder nach wesentlichen Veränderungen am Schiff oder seiner ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt
V. v. 01.12.2011 BGBl. I S. 2367
Artikel 1 1. SeeFSichVÄndV ... „Unfall" durch das Wort „Zusammenstoß" ersetzt. 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... durch die Wörter „jedes Ereignis" ersetzt. 3. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Vorschriften für das ... Vorschriften für das Verhalten nach meldepflichtigen Ereignissen Der nach § 7 Absatz 2 und 2a zur Meldung eines Ereignisses verpflichtete Schiffsführer hat zum Zweck einer ... in Nummer 5 die Angabe „Abs. 1" durch die Wörter „Absatz 1 oder § 7 Absatz 2a Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2" ersetzt. b) Nach ...
Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zur Seeschifffahrt
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1926
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6001/v82792.htm