§ 107 Anwendung anderer Vorschriften
(1)
§ 159 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Sperrzeiten bei Meldeversäumnis gilt für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld entsprechend.
(2)
§ 156 über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen gilt für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld entsprechend für die Fälle, in denen eine Altersrente als Vollrente zuerkannt ist.
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interne Verweise§ 82a SGB III Qualifizierungsgeld (vom 01.04.2024) ... die gleiche Maßnahme Leistungen nach § 82 beantragt wurden. Die §§ 107 und 108 gelten entsprechend, das Qualifizierungsgeld tritt an die Stelle des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAusländerbeschäftigungsförderungsgesetz
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1029
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1422
Artikel 4 23. BAföGÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... die Angabe „200" durch die Angabe „204" ersetzt. 10. In § 107 werden die Angabe „62" durch die Angabe „63" und die Angabe „73" ... Abweichend von § 422 finden die §§ 65, 66, 71, 101 Absatz 3 und die §§ 105 bis 108 ab dem 1. August 2010 Anwendung. Satz 1 gilt auch für die Fälle des § 246 ...
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
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