§ 127 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 127 Teilnahmekosten für Maßnahmen


§ 127 hat 5 frühere Fassungen und wird in 14 Vorschriften zitiert

(1) 1Teilnahmekosten bestimmen sich nach den §§ 49, 64, 73 und 74 des Neunten Buches. 2Sie beinhalten auch weitere Aufwendungen, die wegen Art und Schwere der Behinderung unvermeidbar entstehen, sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung.

(2) Die Teilnahmekosten nach Absatz 1 können Aufwendungen für erforderliche eingliederungsbegleitende Dienste während der und im Anschluss an die Maßnahme einschließen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes G. v. 8. Juli 2019 BGBl. I S. 1025 m.W.v. 1. August 2019

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Frühere Fassungen von § 127 SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2019Artikel 1 Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
vom 08.07.2019 BGBl. I S. 1025
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 5 Bundesteilhabegesetz (BTHG)
vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3234
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuell vorher 01.08.2009Artikel 2b Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
aktuell vorher 01.01.2008 (11.04.2008)Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 08.04.2008 BGBl. I S. 681
aktuellvor 01.01.2008 (11.04.2008)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 127 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 127 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen (vom 01.01.2022)
... der beruflichen Weiterbildung, c) den §§ 119 bis 121, d) den §§ 127 und 128 für die besonderen Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. ...
§ 439 SGB III Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (vom 01.04.2012)
... dem Lebensalter der oder des Arbeitslosen entsprechenden Höchstanspruchsdauer nach § 127 Abs. 2 in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung am 31. Dezember 2007 noch nicht ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 11a SGB II Nicht zu berücksichtigendes Einkommen (vom 01.01.2024)
... 3 Satz 1 des Dritten Buches sowie 5. Reisekosten zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 127 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches in Verbindung mit § 73 des Neunten Buches. (4) Zuwendungen der freien ...
§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung (vom 01.07.2023)
... die besonderen Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, 3. die §§ 127 und 128 des Dritten Buches für die besonderen Leistungen zur Förderung der beruflichen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 5 BTHG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt. 13. In § 127 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „33, 44, 53 und 54" durch die Angabe „49, 64, 73 ...

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340
Artikel 2b SGB4uaÄndG Weitere Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Wort „Arbeitslosengeld" die Wörter „, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Absatz 3 beruht," eingefügt. 2. § 123 wird wie folgt geändert: ... Monate beträgt. § 27 Absatz 3 Nummer 1 bleibt unberührt." 3. § 127 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Bei Erfüllung der Anwartschaftszeit ... auf Arbeitslosengeld haben" die Wörter „, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Absatz 3 beruht," eingefügt.  ...

Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 BBuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... wird die Angabe „1.940" durch die Angabe „2.076" ersetzt. 13. In § 127 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Sonderfälle der" gestrichen und werden nach dem Wort ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
...  Dritter Titel Teilnahmekosten für Maßnahmen § 127 Teilnahmekosten für Maßnahmen § 128 Sonderfälle der ... 1, 2 und 5, den §§ 117, 118 Satz 1 Nummer 1 und 3 sowie den §§ 119 bis 121, 127 und 128." bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Bundesagentur" die ... §§ 35, 45 Absatz 7, den §§ 117, 118 Satz 1 Nummer 1 und 3 und den §§ 127 und 128 auch an oder für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des Zweiten Buches ... monatlich. Dritter Titel Teilnahmekosten für Maßnahmen § 127 Teilnahmekosten für Maßnahmen (1) Teilnahmekosten bestimmen sich nach den ...
Artikel 5 EinglVerbG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 116 Absatz 1, 2 und 5, die §§ 117, 118 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 und die §§ 127 und 128 des Dritten Buches entsprechend. § 1 Absatz 2 Nummer 4 sowie § 36 und § 81 ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 1 des Dritten Buches sowie 5. Reisekosten zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 127 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches in Verbindung mit § 53 des Neunten Buches."  ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2007 BGBl. I S. 3245
Artikel 1 6. SGBIIIuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
...  (1) Durch Bundesgesetz wird die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 127 Abs. 2 für Arbeitnehmer nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 681
Artikel 1 7. SGBIIIuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... wird die Angabe „1.630" durch die Angabe „1.760" ersetzt. 4. § 127 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter ... mit einer dem Lebensalter des Arbeitslosen entsprechenden Höchstanspruchsdauer nach § 127 Abs. 2 in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung am 31. Dezember 2007 noch nicht ...

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 2 TeilhStG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... die besonderen Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, 3. die §§ 127 und 128 des Dritten Buches für die besonderen Leistungen zur Förderung der beruflichen ...
Artikel 3 TeilhStG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... der beruflichen Weiterbildung, c) den §§ 119 bis 121, d) den §§ 127 und 128 für die besonderen Leistungen zur Förderung der beruflichen ...


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