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§ 152 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 152 Fiktive Bemessung



(1) 1Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens nicht festgestellt werden, ist als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. 2In den Fällen des § 142 Absatz 2 gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass ein Bemessungszeitraum von mindestens 90 Tagen nicht festgestellt werden kann.

(2) 1Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist die oder der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für die Arbeitslose oder den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat. 2Dabei ist zugrunde zu legen für Beschäftigungen, die

1.
eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 1), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße,

2.
einen Fachschulabschluss, den Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meisterin oder Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung erfordern (Qualifikationsgruppe 2), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Bezugsgröße,

3.
eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erfordern (Qualifikationsgruppe 3), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Vierhundertfünfzigstel der Bezugsgröße,

4.
keine Ausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 4), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Sechshundertstel der Bezugsgröße, mindestens jedoch ein Arbeitsentgelt in Höhe des Betrages, der sich ergibt, wenn der Mindestlohn je Zeitstunde nach § 1 Absatz 2 Satz 1 des Mindestlohngesetzes in Verbindung mit der auf der Grundlage des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Mindestlohngesetzes jeweils erlassenen Verordnung mit einem Siebtel der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, die für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes gilt, vervielfacht wird.





 

Frühere Fassungen von § 152 SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2022Artikel 6 Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
vom 28.06.2022 BGBl. I S. 969
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuellvor 01.04.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 152 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 152 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 151 SGB III Bemessungsentgelt (vom 01.01.2024)
... § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Berufsbildungsgesetzes maßgeblich ist; insoweit gilt § 152 nicht. (4) Haben Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des ... nach § 145 geleistet wird. Bestimmt sich das Bemessungsentgelt nach § 152 , ist insoweit die tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit maßgebend, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG)
G. v. 18.06.1969 BGBl. I S. 549; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 13 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
§ 13 EhfG Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit (vom 01.04.2012)
... für die Zeit eines nach Absatz 1 zu berücksichtigenden Dienstes das Arbeitsentgelt nach § 152 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde zu legen. (3) Mehraufwendungen, die der Bundesagentur für ...

Sekundierungsgesetz (SekG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2070; zuletzt geändert durch Artikel 148 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 11 SekG Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung
... der allgemeinen Rentenversicherung, mindestens jedoch das fiktive Arbeitsentgelt nach § 152 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch , zugrunde zu legen, 2. eines Sekundierungsvertrags das fiktive Arbeitsentgelt nach ... zugrunde zu legen, 2. eines Sekundierungsvertrags das fiktive Arbeitsentgelt nach § 152 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde zu legen. (3) Mehraufwendungen, die der Bundesagentur für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 5 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Berufsbildungsgesetzes maßgeblich ist; insoweit gilt § 152 nicht." d) In Absatz 4 wird der Punkt am Ende durch ...

Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 969
Artikel 6 MiLoAnpG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 152 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „, mindestens jedoch ein Arbeitsentgelt in ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... und Bemessungsrahmen § 151 Bemessungsentgelt § 152 Fiktive Bemessung § 153 Leistungsentgelt § 154 Berechnung und ... Arbeitslosengeld nach § 145 geleistet wird. Bestimmt sich das Bemessungsentgelt nach § 152 , ist insoweit die tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit maßgebend, ... des Anspruchs für Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes gilt. § 152 Fiktive Bemessung (1) Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Sekundierungsgesetz (SekG)
Artikel 1 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1974; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2070
§ 9 SekG Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit (vom 01.04.2012)
... Absatz 1 zu berücksichtigenden Sekundierungsverhältnisses das Arbeitsentgelt nach § 152 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde zu ...