§ 391 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Verordnung über die leistungsgerechte Bezahlung im Bereich der VermittlungV. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3385
Zitat in folgenden NormenVerordnung über die leistungsgerechte Bezahlung im Bereich der Vermittlung
V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3385
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDienstrechtsanpassungsgesetz BA (DRAnpGBA)
G. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1457
Artikel 1 DRAnpGBA Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) § 391 (weggefallen)". b) Nach der Angabe zu § 421m wird folgende Angabe ... sie zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit übertragen." 6. § 391 wird aufgehoben. 7. Nach § 421m wird folgender § 421n eingefügt: ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit
V. v. 10.11.2004 BGBl. I S. 2854; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1457
Eingangsformel BABefugV ... Grund des § 391 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - ...
§ 1 BABefugV ... in § 391 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ermächtigung wird auf den Vorstand der ...
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