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§ 417 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 417 Sonderregelung zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern"



Soweit die Bundesregierung die Umsetzung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern" der Bundesagentur überträgt, erstattet der Bund der Bundesagentur abweichend von § 363 Absatz 1 Satz 2 die durch die Umsetzung entstehenden Verwaltungskosten.



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Frühere Fassungen von § 417 SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.07.2020Artikel 6 Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets
vom 14.07.2020 BGBl. I S. 1683
aktuell vorher 01.08.2016Artikel 1 Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG)
vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1710
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 1 Beschäftigungschancengesetz
vom 24.10.2010 BGBl. I S. 1417
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2917
aktuell vorher 01.05.2007Artikel 3 Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen
vom 19.04.2007 BGBl. I S. 538
aktuell vorher 01.11.2006Artikel 1 Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung
vom 24.04.2006 BGBl. I S. 926
aktuell vorher 31.12.2005Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 22.12.2005 BGBl. I S. 3676
aktuellvor 31.12.2005früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 417 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 417 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG)
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1710
Artikel 1 AWStG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... gefasst: „§ 134 (weggefallen)". e) Die Angabe zu § 417 wird wie folgt gefasst: „§ 417 (weggefallen)". f) Nach ... e) Die Angabe zu § 417 wird wie folgt gefasst: „§ 417 (weggefallen)". f) Nach der Angabe zu § 444 wird folgende Angabe ... a) Nummer 2 wird aufgehoben. b) Nummer 3 wird Nummer 2. 22. § 417 wird aufgehoben. 23. Nach § 444 wird folgender § 444a eingefügt: ...

Beschäftigungschancengesetz
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417, 2329
Artikel 1 BeschCG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... die Angabe „2010" durch die Angabe „2011" ersetzt. 19. § 421j Absatz 7 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „2011" ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3676
Artikel 1 5. SGBIIIuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)
... gilt nur, sofern die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt." 15. In § 417 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Abs. 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „31. Dezember 2005" durch ...

Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets
G. v. 14.07.2020 BGBl. I S. 1683
Artikel 6 BeglMaßG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 417 wie folgt gefasst: „§ 417 Sonderregelung zum Bundesprogramm ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 417 wie folgt gefasst: „ § 417 Sonderregelung zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern"." 2. ... Sonderregelung zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern"." 2. § 417 wird wie folgt gefasst: „§ 417 Sonderregelung zum Bundesprogramm ... sichern"." 2. § 417 wird wie folgt gefasst: „ § 417 Sonderregelung zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" Soweit ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 ArbGrdFortG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... im Ersten, Fünften und Siebten Abschnitt des Sechsten Kapitels und die in den §§ 417 , 421f, 421g, 421i, 421k und 421m des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen. Für ...
Artikel 2 ArbGrdFortG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... dem Ersten, Fünften und Siebten Abschnitt des Sechsten Kapitels sowie nach den §§ 417 , 421f, 421i, 421k und 421m werden nicht an oder für erwerbsfähige Hilfebedürftige ...

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009)
... die laufenden Projekte." 64. § 421i wird aufgehoben. 65. § 421j wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen
G. v. 19.04.2007 BGBl. I S. 538
Artikel 3 AltBeschVerbG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Förderungen, die bis zum 31. Dezember 2009 begonnen haben." 8. § 421j wird wie folgt gefasst: „§ 421j Entgeltsicherung für ältere ... begonnen haben." 8. § 421j wird wie folgt gefasst: „§ 421j Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (1) Arbeitnehmer, die das 50. ... auf Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, die erstmals nach § 421j in der bis zum 30. April 2007 geltenden Fassung bewilligt worden sind, so gilt für eine ... 2007 geltenden Fassung bewilligt worden sind, so gilt für eine erneute Bewilligung § 421j Abs. 2 Satz 2 entsprechend."  ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... 420 Versicherungsfreiheit von Bürgerarbeit und Quartiersarbeit §§ 421 bis 421u (weggefallen)". bb) Die Angabe zu § 427 wird wie folgt gefasst: ... 417, 421a, 421e bis 421h, 421l und 421n bis 421s werden aufgehoben. 91. § 421j wird neuer § 417 und wie folgt geändert: a) In der Überschrift und in ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 681
Artikel 1 7. SGBIIIuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... durch die Aufnahme einer Beschäftigung beenden, verkürzt sich die in § 421j Abs. 1 Nr. 1 genannte Dauer des Restanspruchs auf Arbeitslosengeld auf 60 Tage. Beenden sie ihre ... Anspruch auf 1. Leistungen der Entgeltsicherung für Ältere nach § 421j , wenn sie nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 11. April 2008 ihre Arbeitslosigkeit durch ... der nur wegen der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorliegenden Voraussetzungen des § 421j Abs. 1 Nr. 1 abgelehnt wurde, oder 2. einen Gründungszuschuss nach § 57, ...
Artikel 2 7. SGBIIIuaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... § 57 des Dritten Buches oder Leistungen der Entgeltsicherung für Ältere nach § 421j des Dritten Buches geleistet wird."  ...