Änderung § 130 SGB III vom 01.05.2015

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§ 130 SGB III a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2015 geltenden Fassung
§ 130 SGB III n.F. (neue Fassung)
in der am 29.05.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 130 (aufgehoben)


(heute geltende Fassung) 



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