Änderung §§ 398 bis 403 SGB III vom 01.08.2006

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§§ 397 bis 403 SGB III a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2006 geltenden Fassung
§§ 398 bis 403 SGB III n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G v 20.07.2006 BGBl. I 1706
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§§ 397 bis 403


(Text neue Fassung)

§§ 398 bis 403 (weggefallen)


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(weggefallen)



 
 (keine frühere Fassung vorhanden)



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