Änderung § 421q SGB III vom 01.01.2011

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 421q SGB III a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2011 geltenden Fassung
§ 421q SGB III n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417

(Textabschnitt unverändert)

§ 421q Erweiterte Berufsorientierung


(Text alte Fassung)

Abweichend von § 33 Satz 4 können bis zum 31. Dezember 2010 Berufsorientierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus und außerhalb der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden.

(Text neue Fassung)

Abweichend von § 33 Satz 4 können bis zum 31. Dezember 2013 Berufsorientierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus und außerhalb der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden.




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