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Änderung § 175b SGB III vom 01.04.2012

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§ 175b SGB III a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2012 geltenden Fassung
§ 175b SGB III n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 175b Wirkungsforschung


(Text neue Fassung)

§ 175b (aufgehoben)


vorherige Änderung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht die Wirkungen des Saison-Kurzarbeitergeldes und damit einhergehender ergänzender Leistungen in den Förderperioden 2006/2007 und 2007/2008 und berichtet hierüber dem Bundestag. Die Untersuchung soll insbesondere die Wirkungen auf den Arbeitsmarkt und die finanziellen Auswirkungen für die Arbeitslosenversicherung und den Bundeshaushalt betrachten.



 
(heute geltende Fassung)