Änderung §§ 421 bis 421u SGB III vom 01.04.2012

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§§ 421 bis 421u SGB III a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2012 geltenden Fassung
§§ 421 bis 421u SGB III n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung)

§§ 421 bis 421u (neu)


(Text neue Fassung)

§§ 421 bis 421u (weggefallen)


 (keine frühere Fassung vorhanden)



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