Änderung § 132 SGB III vom 01.01.2014

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 132 SGB III, alle Änderungen durch Artikel 3 EinglVerbG am 1. Januar 2014 und Änderungshistorie des SGB III

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 132 SGB III a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2014 geltenden Fassung
§ 132 SGB III n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 132 Übergangsregelung zum Gründungszuschuss


(Text neue Fassung)

§ 132 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Wird am 28. Dezember 2011 oder zu einem späteren Zeitpunkt die Verlängerung eines Gründungszuschusses beantragt, der erstmalig nach § 58 Absatz 1 der bis zum 27. Dezember 2011 geltenden Fassung bewilligt worden ist, so gilt für die Bewilligung der Verlängerung § 58 Absatz 2 in der bis zum 27. Dezember 2011 geltenden Fassung.



 
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed