Änderung § 445 SGB III vom 01.01.2015

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§ 445 SGB III a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2015 geltenden Fassung
§ 445 SGB III n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2475

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 445 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 445 Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes


vorherige Änderung

 


Abweichend von § 422 sind die §§ 54a, 61, 62, 64, 67, 116 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2016 anzuwenden.




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