Zitierungen von § 40 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35 SGB III Vermittlungsangebot (vom 01.04.2012)
... für Arbeit hat Vermittlung auch über die Selbstinformationseinrichtungen nach § 40 Absatz 2 im Internet durchzuführen. Soweit es für diesen Zweck erforderlich ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1029
Artikel 1 AuslBFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt nicht zu erwarten ist." 3. Dem § 40 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten ...

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009)
... für Arbeit hat Vermittlung auch über die Selbstinformationseinrichtungen nach § 41 Abs. 2 im Internet durchzuführen. Soweit es für diesen Zweck erforderlich ist, darf sie ... erneut in Anspruch nehmen." 19. § 40 wird aufgehoben. 20. § 41 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... Gemeinsame Vorschriften § 40 Allgemeine Unterrichtung § 41 Einschränkung des Fragerechts § 42 Grundsatz der Unentgeltlichkeit  ... absehen, wenn diese dafür nicht geeignet sind. § 41 Einschränkung des Fragerechts Die Agentur für Arbeit darf von Ausbildung- ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 121 2. DSAnpUG-EU Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... an Dritte; Verarbeitung von Sozialdaten durch nichtöffentliche Stellen". 2. § 40 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird das Wort „Betroffenen" ...


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