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Zitierungen von § 48 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 440 SGB III Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (vom 01.04.2012)
... werden, sind ihnen Zeiten der Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§ 37, 37c, 48 und 421i in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung und einer Maßnahme nach § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009)
... werden wie folgt gefasst: „Zweiter Abschnitt §§ 48 bis 52 (weggefallen)". k) Die Angaben zum Dritten Abschnitt des Vierten Kapitels werden ...

Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2467
Artikel 4 SchfAVNOG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... durch das Wort „Ausbildungssuche" ersetzt. 3. § 48 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird aufgehoben. b) Der ...

Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Artikel 2 AuWeBFG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 48 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 48a ... Sinne der Vorschriften über das Qualifizierungsgeld" eingefügt. 6. Nach § 48 wird folgender § 48a eingefügt: „§ 48a ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
...  § 51 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen § 52 Förderungsbedürftige junge Menschen § 53 Vorbereitung auf einen ... den individuellen Förderbedarf in angemessenem Umfang vorgesehen werden. § 52 Förderungsbedürftige junge Menschen (1) Förderungsbedürftig sind ...