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Zitierungen von § 104 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 104 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 2 SGBXIIuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Berufsausbildung liegende, in § 75 Absatz 2 genannte Phasen." 1a. In § 104 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „sechs" durch das Wort „zwölf" ...

Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2959
Artikel 1 UntBeschG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Unterstützter Beschäftigung und bei Grundausbildung". 2. § 104 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird das Wort „und" ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter Dritter Titel Leistungsumfang § 104 Dauer § 105 Höhe § 106 Nettoentgeltdifferenz  ... der Nummer 1 zu übernehmen. Dritter Titel Leistungsumfang § 104 Dauer (1) Kurzarbeitergeld wird für den Arbeitsausfall für eine Dauer von ... „Bezugsdauer" und die Angabe „§ 177" durch die Angabe „§ 104 " ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 133" durch die Angabe ...

Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 1 KUGSoWGG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach § 104 Absatz 1 Satz 1 hinaus auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (KugBeV)
V. v. 16.04.2020 BGBl. I S. 801
§ 1 KugBeV Bezugsdauer
... auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach § 104 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch hinaus auf bis zu 21 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2020, ...

Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV)
V. v. 30.11.2021 BGBl. I S. 5042
§ 1 KugverlV Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
... bis zum Ablauf des 31. März 2021 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach § 104 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch hinaus auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum Ablauf des 31. März 2022, ...

Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
V. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2332; aufgehoben durch § 2 V. v. 07.12.2012 BGBl. I S. 2570
§ 1 KuArbGeldFristV Bezugsdauer (vom 01.04.2012)
... Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach § 104 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch hinaus auf 24 Monate verlängert.  ... vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach § 104 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch hinaus auf 18 Monate verlängert.  ... vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 entstanden ist, über die Bezugsfrist nach § 104 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch hinaus auf zwölf Monate ...

Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
V. v. 07.12.2012 BGBl. I S. 2570; aufgehoben durch § 2 V. v. 16.04.2020 BGBl. I S. 801
§ 1 KuGBezV Bezugsdauer (vom 26.11.2014)
... Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2015 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach § 104 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch hinaus auf längstens zwölf Monate ...

Zweite Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (2. KugBeV)
V. v. 12.10.2020 BGBl. I S. 2165
§ 1 2. KugBeV Bezugsdauer
... auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2020 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach § 104 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch hinaus auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021, ...