interne Verweise
Zitat in folgenden NormenAusführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag (DöKVAG)
G. v. 08.03.1985 BGBl. I S. 535, 780; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung
G. v. 24.04.2006 BGBl. I S. 926
Artikel 1 GanzjBeschFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... c) Die bisherigen Nummern 1 bis 4 werden die Nummern 2 bis 5. 9. In § 171 Satz 1 wird das Wort „regelmäßig" gestrichen. 10. § 172 Abs. ... der Arbeitsausfall erheblich ist, 3. die betrieblichen Voraussetzungen des § 171 sowie die persönlichen Voraussetzungen des § 172 erfüllt sind und 4. ...
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012 ... § 170 Verfügungen über das Arbeitsentgelt § 171 Verfügungen über das Insolvenzgeld § 172 Datenaustausch und ... der Arbeitsentgelte ein erheblicher Teil der Arbeitsstellen erhalten bleibt. § 171 Verfügungen über das Insolvenzgeld Nachdem das Insolvenzgeld beantragt ... alle Auskünfte zu erteilen, die für die Durchführung der §§ 165 bis 171 , 175, 320 Absatz 2, des § 327 Absatz 3 erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber, ...
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