interne Verweise§ 297 SGB III Unwirksamkeit von Vereinbarungen (vom 01.01.2022) ... oder einem Arbeitsuchenden über die Zahlung der Vergütung, wenn deren Höhe die nach § 296 Abs. 3 zulässige Höchstgrenze überschreitet, wenn Vergütungen für Leistungen ... wenn Vergütungen für Leistungen verlangt oder entgegengenommen werden, die nach § 296 Abs. 1 Satz 3 zu den Leistungen der Vermittlung gehören oder wenn die erforderliche Schriftform nicht ...
§ 404 SGB III Bußgeldvorschriften (vom 01.04.2024) ... auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 10. (weggefallen) 11. entgegen § 296 Abs. 2 oder § 296a eine Vergütung oder einen Vorschuss entgegennimmt, 12. ...
Zitat in folgenden NormenSeearbeitsgesetz (SeeArbG)
Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 868, 2014 I 605; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
Vermittler-Vergütungsverordnung
V. v. 27.06.2002 BGBl. I S. 2439
§ 3 VermittVergV Übergangsregelung ... dieser Verordnung abgeschlossen werden und eine Vergütung vorsehen, die nach § 296 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zulässig ist, bleiben auch dann wirksam, wenn die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBeschäftigungschancengesetz
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417, 2329
Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2838
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2970
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012 ... und Werkvertragsarbeitnehmer". cc) Die Angabe zu § 296 wird wie folgt gefasst: „§ 296 Vermittlungsvertrag zwischen Vermittlern ... cc) Die Angabe zu § 296 wird wie folgt gefasst: „§ 296 Vermittlungsvertrag zwischen Vermittlern und Arbeitsuchenden". i) Die Angabe zu ... durch die Wörter „die oder der Berufsberatende" ersetzt. 30. § 296 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 296 Vermittlungsvertrag zwischen Vermittlern und Arbeitsuchenden". b) Absatz 1 wird ...
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