Zitierungen von § 316 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 316 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 321 SGB III Schadensersatz (vom 01.04.2024)
... am Arbeitsleben nach § 318 oder der Auskunftspflicht bei Leistung von Insolvenzgeld nach § 316 nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, 3. als Arbeitgeber seine ...
§ 404 SGB III Bußgeldvorschriften (vom 01.04.2024)
... auch in Verbindung mit Absatz 4, § 315 Absatz 5 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, § 316 , § 317 oder als privater Arbeitgeber oder Träger entgegen § 318 Abs. 1 Satz 1 eine ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG)
G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 16.12.1997 BGBl. I S. 2970
Artikel 83 AFRG Inkrafttreten
... § 3 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 4, § 116 Nr. 5, §§ 183 bis 189, §§ 208, 314, 316 , 320 Abs. 2, § 321 Nr. 1, 2 und 4, § 324 Abs. 3, § 327 Abs. 1 und 3, § 404 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... 21 Absatz 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend." 42. Die §§ 316 und 317 werden wie folgt gefasst: „§ 316 Auskunftspflicht bei Leistung von ... 42. Die §§ 316 und 317 werden wie folgt gefasst: „§ 316 Auskunftspflicht bei Leistung von Insolvenzgeld (1) Der Arbeitgeber, die ...


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