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Zitierungen von § 2b StStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2b StStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2c StStatG Zusammenführung von Einzelangaben (vom 14.12.2010)
... Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dürfen die ihnen nach § 2b übermittelten Einzelangaben miteinander und mit den ihnen nach § 2a übermittelten ... Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder die nach den §§ 2a und 2b übermittelten Einzelangaben zu demselben Steuerpflichtigen zusammenführen.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 16 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
... 2002 bis 2010 Angaben über deren Inanspruchnahme aufbereitet." 3. § 2b Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die statistische Aufbereitung der Daten ...

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 18 JStG 2008 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
...  „§ 7 Abs. 6a ist entsprechend anzuwenden." 4. Nach § 2b wird folgender § 2c eingefügt: „§ 2c Zusammenführung von ... Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dürfen die ihnen nach § 2b übermittelten Einzelangaben miteinander und mit den ihnen nach § 2a übermittelten ... Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder die nach den §§ 2a und 2b übermittelten Einzelangaben zu demselben Steuerpflichtigen zusammenführen.  ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 15 JStG 2010 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
... direkt an von diesen beauftragte Forschungseinrichtungen weitergeben." 2. § 2b Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) § 2a Absatz 3 und 4 ist entsprechend ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 33 JStG 2022 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
... § 2b des Gesetzes über Steuerstatistiken vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1250, 1409), das zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 21. ...

Steueränderungsgesetz 2007
G. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1652
Artikel 5 StÄndG 2007 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
... auf regionaler Ebene übermitteln." 2. Nach § 2a wird folgender § 2b eingefügt: „§ 2b Statistische Aufbereitung von Daten aus der ... 2. Nach § 2a wird folgender § 2b eingefügt: „§ 2b Statistische Aufbereitung von Daten aus der Körperschaft- und Gewerbesteuer (1) ...