Änderung § 4 ProMechGebV vom 11.08.2007

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 4 ProMechGebV, alle Änderungen durch Artikel 1 1. ProMechGebVÄndV am 11. August 2007 und Änderungshistorie der ProMechGebV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 4 ProMechGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.08.2007 geltenden Fassung
§ 4 ProMechGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 11.08.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 28.08.2008 BGBl. I S. 1830
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 4 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 4 Übergangsregelung


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 30. September 2005 in Kraft.



Für die bis zum 10. August 2007 entstandenen Gebühren für Amtshandlungen nach dem Projekt-Mechanismen-Gesetz gilt diese Verordnung in ihrer bis zum 10. August 2007 geltenden Fassung.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed