§ 11 - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)

neugefasst durch B. v. 27.02.1997 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1974; FNA: 611-8-2-2 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 11 Bewertungsstichtag


§ 11 wird in 3 Vorschriften zitiert

Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.

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Zitierungen von § 11 ErbStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 ErbStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErbStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 ErbStG Bewertung (vom 01.01.2009)
... 1 Nr. 3 des Bewertungsgesetzes festzustellen ist, sind mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ) festgestellten Wert anzusetzen. (3) Grundbesitz (§ 19 Abs. 1 des ... dem nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ) festgestellten Wert anzusetzen. (4) Bodenschätze, die nicht zum ... 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes festzustellen ist, ist mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ) festgestellten Wert anzusetzen. (6) Gehört zum Erwerb ein Anteil an ... festzustellen ist, ist der darauf entfallende Teilbetrag des auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ) festgestellten Werts anzusetzen. (7) Ausländischer Grundbesitz und ...
§ 17 ErbStG Besonderer Versorgungsfreibetrag (vom 25.06.2017)
... Bei der Berechnung des Kapitalwerts ist von der nach den Verhältnissen am Stichtag ( § 11 ) voraussichtlichen Dauer der Bezüge auszugehen. (3) In den Fällen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 1 ErbStRG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... Abschnitt 2 Wertermittlung § 10 Steuerpflichtiger Erwerb § 11 Bewertungsstichtag § 12 Bewertung § 13 Steuerbefreiungen ... 1 Nr. 3 des Bewertungsgesetzes festzustellen ist, sind mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ) festgestellten Wert anzusetzen. (3) Grundbesitz (§ 19 Abs. 1 des ... dem nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ) festgestellten Wert anzusetzen. (4) Bodenschätze, die nicht zum ... 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes festzustellen ist, ist mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ) festgestellten Wert anzusetzen. (6) Gehört zum Erwerb ein Anteil an ... festzustellen ist, ist der darauf entfallende Teilbetrag des auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ) festgestellten Werts anzusetzen. (7) Ausländischer Grundbesitz und ...


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