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Zitierungen von § 5 ErbStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ErbStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErbStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 ErbStG Steuerpflichtiger Erwerb (vom 01.01.2024)
... steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist ( §§ 5 , 13, 13a, 13c, 13d, 16, 17 und 18). In den Fällen des § 3 gilt unbeschadet ...
§ 29 ErbStG Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen (vom 29.12.2020)
... Gesetzbuchs abgewendet worden ist; 3. soweit in den Fällen des § 5 Abs. 2 unentgeltliche Zuwendungen auf die Ausgleichsforderung angerechnet worden sind (§ 1380 Abs. 1 ... Entsprechendes gilt, wenn unentgeltliche Zuwendungen bei der Berechnung des nach § 5 Abs. 1 steuerfreien Betrags berücksichtigt werden; 4. soweit ...
§ 37 ErbStG Anwendung des Gesetzes (vom 28.03.2024)
... als Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt. (18) § 3 Absatz 2 Nummer 5, § 5 Absatz 1 Satz 6 , § 10 Absatz 1 Satz 3 sowie Absatz 6 und 8, § 13 Absatz 1 Nummer 9a, § 13a Absatz ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 35b EStG Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (vom 01.01.2015)
... die Freibeträge nach den §§ 16 und 17 und der steuerfreie Betrag nach § 5 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes hinzugerechnet ...

Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2022 BGBl. I S. 877
§ 24 StBVV Steuererklärungen (vom 18.06.2022)
...  12. der Erbschaftsteuererklärung ohne Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes 2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1); Gegenstandswert ist der Wert ... mindestens 8.000 Euro. (2) Für die Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes erhält der Steuerberater 5 Zehntel bis 15 Zehntel einer vollen Gebühr nach Tabelle A ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 1 ErbStRG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... Erwerb von Todes wegen § 4 Fortgesetzte Gütergemeinschaft § 5 Zugewinngemeinschaft § 6 Vor- und Nacherbschaft § 7 Schenkungen ... den anteilsberechtigten Abkömmlingen angefallen." 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§§ 5 , 13, 13a, 13c, 16, 17 und 18). In den Fällen des § 3 gilt unbeschadet Absatz 10 als ... „Entsprechendes gilt, wenn unentgeltliche Zuwendungen bei der Berechnung des nach § 5 Abs. 1 steuerfreien Betrags berücksichtigt werden;". b) In Nummer 4 Satz 2 ...
Artikel 5 ErbStRG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... die Freibeträge nach den §§ 16 und 17 und der steuerfreie Betrag nach § 5 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes hinzugerechnet werden. Die Sätze 1 und 2 ...

Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft
G. v. 15.03.2012 BGBl. II S. 178, 2013 II 431
Artikel 5 WaZuGemAbkG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... § 5 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar ...

Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2464
Artikel 1 ErbStRAnpG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „(§§ 5 , 13, 13a, 13c, 16, 17 und 18)" durch die Angabe „(§§ 5, 13, 13a, 13c, 13d, ... „(§§ 5, 13, 13a, 13c, 16, 17 und 18)" durch die Angabe „(§§ 5 , 13, 13a, 13c, 13d, 16, 17 und 18)" ersetzt. b) Absatz 6 wird wie folgt ...

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 34 JStG 2020 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... Wörter „das der Vermächtnisnehmer angenommen hat" ersetzt. 2. Dem § 5 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Sind bei der Ermittlung der Bereicherung des ... 37 wird folgender Absatz 18 angefügt: „(18) § 3 Absatz 2 Nummer 5, § 5 Absatz 1 Satz 6 , § 10 Absatz 1 Satz 3 sowie Absatz 6 und 8, § 13 Absatz 1 Nummer 9a, § 13a Absatz ...