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Zitierungen von § 8 ErbStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 ErbStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErbStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)
V. v. 08.09.1998 BGBl. I S. 2658; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
§ 8 ErbStDV Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden (vom 23.12.2022)
... Urkunde über eine Schenkung (§ 7 des Gesetzes) oder eine Zweckzuwendung unter Lebenden ( § 8 des Gesetzes) unter Angabe des der Kostenberechnung zugrunde gelegten Werts mit einem Vordruck ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 1 ErbStRG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... 6 Vor- und Nacherbschaft § 7 Schenkungen unter Lebenden § 8 Zweckzuwendungen § 9 Entstehung der Steuer Abschnitt 2 ...