Zitierungen von § 20 ErbStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 ErbStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErbStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 1 ErbStRG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... an Kapitalgesellschaften Abschnitt 4 Steuerfestsetzung und Erhebung § 20 Steuerschuldner § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer  ... Kenntnis erlangt. § 13a Abs. 6 Satz 4 bis 6 gilt entsprechend." 19. § 20 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Im Falle des § 4 sind die ...

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 28 WaChaG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... an die Gesellschaft erlangt. Absatz 8 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden." 3. In § 20 Absatz 7 wird die Angabe „600 Euro" durch die Angabe „5.000 Euro" ersetzt.  ...


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