Bekanntmachung - Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (1. AUGBek k.a.Abk.)

B. v. 20.07.1987 BGBl. II S. 420
Geltung ab 13.08.1987; FNA: 319-89-1-1 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:

1.
In den Vereinigten Staaten von Amerika:

Connecticut

Kalifornien

Montana

North Carolina

North Dakota

Oregon

2.
In Kanada:

Manitoba



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