interne Verweise§ 46 WDO Dienstaufsicht (vom 09.08.2008) ... 4. der Disziplinarvorgesetzte seine Disziplinarbefugnis überschritten hat (§ 28 ), 5. der Disziplinarvorgesetzte dem Soldaten seine Entscheidung bekannt gegeben hatte, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 27.03.2017 BGBl. I S. 562
Artikel 3 SGuSRÄndG Änderung der Wehrdisziplinarordnung ... folgt geändert: 1. In § 4 Satz 1 wird die Angabe „§§ 27 und 28 " durch die Angabe „§§ 28 und 29" ersetzt. 2. In § 29 ... In § 4 Satz 1 wird die Angabe „§§ 27 und 28" durch die Angabe „ §§ 28 und 29" ersetzt. 2. In § 29 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 14 ...
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