interne Verweise§ 42 WDO Anwendung der Wehrbeschwerdeordnung (vom 26.07.2012) ... gegen Disziplinararrest, sofern der Richter die sofortige Vollstreckbarkeit nach § 40 Abs. 1 angeordnet hat, und bei weiteren Beschwerden. Im Übrigen hat die Beschwerde keine ... in vollem Umfang; das Gericht trifft zugleich die in der Sache erforderliche Entscheidung. § 40 Abs. 4 Satz 7 gilt entsprechend. 5. Gegen die Rücknahme einer förmlichen ...
§ 46 WDO Dienstaufsicht (vom 09.08.2008) ... 9. der Disziplinararrest ohne Zustimmung des Richters verhängt worden ist (§ 40 Abs. 1). (3) Für das Aufheben der Disziplinarmaßnahmen sind die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenWehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 7 WehrRÄndG 2008 Wehrdisziplinarordnung ... 3 und 6" durch die Angabe § 42 Nr. 4 und 5" ersetzt. 3. In § 40 Abs. 5 Satz 2 wird die Angabe § 42 Nr. 1" durch die Angabe § 42 Nr. ... gegen Disziplinararrest, sofern der Richter die sofortige Vollstreckbarkeit nach § 40 Abs. 1 angeordnet hat, und bei weiteren Beschwerden. Im Übrigen hat die Beschwerde keine ... in vollem Umfang; das Gericht trifft zugleich die in der Sache erforderliche Entscheidung. § 40 Abs. 4 Satz 7 gilt entsprechend. 5. Gegen die Rücknahme einer förmlichen ...
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