Zitierungen von § 16 Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 GüKGrKabotageV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GüKGrKabotageV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 GüKGrKabotageV Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr
... dafür zu sorgen, daß während einer Anfuhr im Sinne des § 15 oder des § 16 eine Reservierungsbestätigung der Eisenbahn oder des Schiffahrttreibenden oder der von ihnen ... oder der von ihnen beauftragten Stellen mitgeführt wird. Im Falle des § 16 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b muß die Reservierungsbestätigung nach Satz 1 auch das amtliche ... dafür zu sorgen, daß während einer Abfuhr im Sinne des § 15 oder des § 16 ein Nachweis der Eisenbahn oder des Schiffahrttreibenden oder der von ihnen beauftragten Stellen ... den benutzten Entladebahnhof oder Binnen- oder Seehafen mitgeführt wird. Im Falle des § 16 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b muß der Nachweis nach Satz 1 auch das amtliche Kennzeichen des ...
§ 25 GüKGrKabotageV Ordnungswidrigkeiten (vom 14.05.2008)
... verwendet, 10. entgegen § 14 Abs. 3 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1, § 16 Abs. 2 Satz 1 oder § 17 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 nicht dafür sorgt, daß ... wird, 11. entgegen § 14 Abs. 3 Satz 2, § 15 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 2 Satz 2 oder § 17 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 Satz 3 eine Bescheinigung, einen Nachweis ...


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