§ 5 - Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2004 (SVBezGrV 2004 k.a.Abk.)

V. v. 09.12.2003 BGBl. I S. 2497
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 860-6-4-12 Sozialgesetzbuch

§ 5 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets



Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:

JahrUmrechnungswertvorläufiger
Umrechnungswert
20021,1972 
2004 1,1912




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