interne Verweise§ 5 PodG ... für den Zugang zur Ausbildung nach § 4 ist 1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und ...
§ 6 PodG ... Auf die Dauer der Ausbildung nach § 4 werden angerechnet 1. Ferien, 2. Unterbrechungen ...
§ 7 PodG (vom 01.03.2020) ... in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Mindestanforderungen an die Ausbildung nach § 4 , das Nähere über die staatliche Prüfung für Podologinnen und Podologen, die ...
§ 8 PodG (vom 07.12.2007) ... zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller an einer Ausbildung nach § 4 teilnehmen will oder teilnimmt. (3) Die Meldung nach § 7a Abs. 2 und 3 nimmt die ...
Zitat in folgenden NormenAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV)
V. v. 18.12.2001 BGBl. 2002 I S. 12; zuletzt geändert durch Artikel 11 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6059/v83878.htm