Zitierungen von § 10 PodG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 PodG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PodG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PodG (vom 07.12.2007)
... mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach § 10 Abs. 1 geführt werden. (2) Podologinnen und Podologen, die Staatsangehörige ...
§ 7 PodG (vom 01.03.2020)
... Prüfung für Podologinnen und Podologen, die staatliche Ergänzungsprüfung nach § 10 Abs. 4 und 5 sowie die Urkunde für die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 zu regeln. (2) In der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV)
V. v. 18.12.2001 BGBl. 2002 I S. 12; zuletzt geändert durch Artikel 11 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
§ 2 PodAPrV Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung
... sind vorher zu hören. (3) Die staatliche Ergänzungsprüfung nach § 10 Abs. 4 oder 5 des Podologengesetzes umfasst den mündlichen und praktischen Teil der ... bestimmten Schule statt. Für die staatliche Prüfung nach § 10 Abs. 6 des Gesetzes gilt Satz 2 ...
§ 4 PodAPrV Zulassung zur staatlichen Prüfung, Zulassung zur staatlichen Ergänzungsprüfung (vom 01.01.2009)
... nach § 10 Abs. 4 oder 5 sowie die Zulassung zur staatlichen Prüfung nach § 10 Abs. 6 des Podologengesetzes entscheidet die zuständige Behörde auf Antrag. Dem Antrag ... der medizinischen Fußpflege beizufügen. Personen, die einen Antrag auf Grund des § 10 Abs. 5 des Gesetzes stellen, haben zusätzlich die dort genannte Ausbildung nachzuweisen. ...
§ 15 PodAPrV Erlaubnisurkunde
... die Voraussetzungen nach § 2 oder § 10 des Podologengesetzes für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ...


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