Zitierungen von § 38 BNDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 BNDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42 BNDG Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes (vom 01.01.2024)
... 37 Absatz 1 und deren Verlängerung und 2. der Übermittlung von Daten nach § 38 Absatz 8 in Verbindung mit § 29 Absatz 8 sowie nach § 39 Absatz 6 in Verbindung mit § 30 ... 1. der Verwendung der Daten nach § 35 Absatz 3, 2. einer Zweckänderung nach § 38 Absatz 7 und § 39 Absatz 4 und 3. der sonstigen im Wege der Beanstandungen nach § 52 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes
...  § 36 Kernbereichsschutz § 37 Anordnung § 38 (weggefallen) § 39 (weggefallen) Unterabschnitt 5 Unabhängige ... 29 Absatz 3" durch die Angabe „§ 11a Absatz 1" ersetzt. 18. Die §§ 38 und 39 werden aufgehoben. 19. § 42 wird wie folgt geändert: a) In ...

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Artikel 1 BNDGuaÄndG Änderung des BND-Gesetzes (vom 01.01.2022)
... sowie 23 bis 32" durch die Wörter „nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 39 sowie 59 bis 63" ersetzt. 3. § 3 Absatz 3 wird aufgehoben.  ... die Anzahl der angeordneten individuellen Aufklärungsmaßnahmen. § 38 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an ... 37 Absatz 1 und deren Verlängerung und 2. der Übermittlung von Daten nach § 38 Absatz 8 in Verbindung mit § 29 Absatz 8 sowie nach § 39 Absatz 6 in Verbindung mit § 30 ... der Verwendung der Daten nach § 35 Absatz 3, 2. einer Zweckänderung nach § 38 Absatz 7 und § 39 Absatz 4 und 3. der sonstigen im Wege der Beanstandungen nach § 52 ... ist auch die Übermittlung personenbezogener Daten zulässig. Die §§ 11, 29 und 38 finden Anwendung. (2) Der Bundesnachrichtendienst kann die Öffentlichkeit ...


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