Zitierungen von § 1b BinSchAbfÜbkAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1b BinSchAbfÜbkAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchAbfÜbkAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BinSchAbfÜbkAG (vom 25.09.2013)
... nicht oder nicht mindestens zwölf Monate an Bord mitführt, 5. entgegen § 1b Absatz 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 6. entgegen § 1b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a eine Abbuchung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ... nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführt, 7. entgegen § 1b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 2 Buchstabe a eine dort genannte Unterlage nicht ... genannte Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, 8. entgegen § 1b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b eine Angabe nicht, nicht vollständig oder nicht ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, 9. entgegen § 1b Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 eine dort genannte Unterlage nicht oder nicht mindestens zwölf ... nicht oder nicht mindestens zwölf Monate aufbewahrt oder 10. entgegen § 1b Absatz 4 Satz 1 eine dort genannte Tätigkeit nicht, nicht richtig, nicht vollständig ... Monate aufbewahrt, e) entgegen Artikel 3.04 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 1b Absatz 2 Satz 2 eine dort genannte Kopie nicht oder nicht mindestens zwölf Monate an Bord ... 9.03 Absatz 3 der Anwendungsbestimmung in Anlage 2 zum Übereinkommen in Verbindung mit § 1b Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass Klärschlamm gegen einen dort genannten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
G. v. 18.09.2013 BGBl. I S. 3602
Artikel 1 1. BinSchAbfÜbkAGÄndG
... zuständigen Landes." 3. Nach § 1 werden die folgenden §§ 1a bis 1c eingefügt: „§ 1a Der Schiffsführer eines ... 1 beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Entsorgung oder Abgabe erfolgt ist. § 1b (1) Die Betreiber einer Bunkerstelle, die Befrachter, die Ladungsempfänger oder ... oder nicht mindestens zwölf Monate an Bord mitführt, 5. entgegen § 1b Absatz 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 6. entgegen § 1b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a eine Abbuchung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ... nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführt, 7. entgegen § 1b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 2 Buchstabe a eine dort genannte Unterlage nicht ... genannte Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, 8. entgegen § 1b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b eine Angabe nicht, nicht vollständig oder nicht ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, 9. entgegen § 1b Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 eine dort genannte Unterlage nicht oder nicht mindestens zwölf ... nicht oder nicht mindestens zwölf Monate aufbewahrt oder 10. entgegen § 1b Absatz 4 Satz 1 eine dort genannte Tätigkeit nicht, nicht richtig, nicht vollständig ... gefasst: „e) entgegen Artikel 3.04 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 1b Absatz 2 Satz 2 eine dort genannte Kopie nicht oder nicht mindestens zwölf Monate an Bord ... 9.03 Absatz 3 der Anwendungsbestimmung in Anlage 2 zum Übereinkommen in Verbindung mit § 1b Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass Klärschlamm gegen einen dort genannten ...


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