Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post)
V. v. 22.02.2002 BGBl. I S. 946; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4640
§ 3 WahlO Post ... Abstimmung innerhalb der vom Wahlvorstand festzusetzenden Frist hierauf verzichtet (§ 26 Nr. 1 Postpersonalrechtsgesetz). Im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a Abs. 1 des ...
§ 4 WahlO Post ... im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 26 Nr. 2 Postpersonalrechtsgesetz). Innerhalb der jeweiligen Gruppe im Betriebsrat muss das ... im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 26 Postpersonalrechtsgesetz i.V.m. § 15 Abs. 2 ...
§ 6 WahlO Post (vom 15.10.2021) ... ob vor Erlass des Wahlausschreibens von beiden Gruppen gemeinsame Wahl beschlossen worden ist ( § 26 Nr. 3 Satz 1 Postpersonalrechtsgesetz ), e) ergänzend zu Absatz 2 Nr. 6 die Angabe, dass bei Gruppenwahl zur ... jeweiligen Gruppe entsprechend § 14 Abs. 4 des Betriebsverfassungsgesetzes berechtigt sind ( § 26 Nr. 5 Postpersonalrechtsgesetz ), f) ergänzend zu Absatz 2 Nr. 8 die Angabe, dass bei Gruppenwahl ... Der Wahlvorstand errechnet die Verteilung der Betriebsratsmitglieder auf die Gruppen ( § 26 Nr. 2 Postpersonalrechtsgesetz ) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zu diesem Zweck werden die Zahlen ... vor Ablauf der in § 6 Abs. 1 Satz 2 der Wahlordnung genannten Frist, die gemeinsame Wahl ( § 26 Nr. 3 Satz 1 Postpersonalrechtsgesetz ), so hat der Wahlvorstand eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung neuer ... der die Bewerberinnen oder Bewerber angehören. 6. a) Findet gemäß § 26 Nr. 3 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes Gruppenwahl statt und wird für eine Gruppe keine gültige Vorschlagsliste eingereicht, so ... Wahlverfahren (§§ 28 bis 37 Wahlordnung), das stets in gemeinsamer Wahl erfolgt ( § 26 Nr. 3 Satz 2 Postpersonalrechtsgesetz ), gelten mit folgenden Maßgaben: a) Die Einladung zur Wahlversammlung (§ 28 ... Satz 1 der Wahlordnung muss in Betrieben mit Beamten eine Beamtin oder ein Beamter angehören ( § 26 Nr. 6 Postpersonalrechtsgesetz ). c) Abweichend von § 30 Abs. 1 Satz 3 der Wahlordnung hat der ... dd) ergänzend zu Absatz 1 Satz 3 die Angabe, dass die Wahl als gemeinsame Wahl erfolgt ( § 26 Nr. 3 Satz 2 Postpersonalrechtsgesetz ). e) § 32 der Wahlordnung findet keine Anwendung. Besteht der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 1 BPPersRFG Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes ... Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes § 25 (weggefallen) § 26 Wahlen, Ersatzmitglieder § 27 (weggefallen) § 28 Beteiligung des ... 8 Satz 1, § 9 Absatz 2, § 12 Satz 1 und 2, § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1, § 26 Nummer 1 sowie in § 36 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Aktiengesellschaften" durch ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6077/v84028.htm