Eingangsformel *) - Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV)

neugefasst durch B. v. 15.02.2019 BGBl. I S. 116; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1879
Geltung ab 21.12.2000; FNA: 2125-40-79 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Eingangsformel *)


Eingangsformel *) hat 1 frühere Fassung

Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet auf Grund

-
des § 13 Abs. 2 auch in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) von denen § 13 gemäß Artikel 13 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft und Technologie,

-
des § 19 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b und des § 19a Nr. 3, 4 und 5 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft und Technologie,

-
des § 32 Abs. 1 Nr. 9a in Verbindung mit Abs. 3 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit und Sozialordnung und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,

jeweils in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288), sowie

-
des § 44 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes:


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*)
Mit dieser Verordnung werden die Richtlinien

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1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile (ABl. EG Nr. L 66 S. 16),

-
1999/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 über die Festlegung einer Gemeinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen (ABl. EG Nr. L 66 S. 24)

in deutsches Recht umgesetzt.


Text in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung B. v. 15. Februar 2019 BGBl. I S. 116 m.W.v. 13. Juli 2017

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Frühere Fassungen von Eingangsformel *) LMBestrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

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aktuell vorher 13.07.2017 (27.02.2019)Bekanntmachung der Neufassung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung
vom 15.02.2019 BGBl. I S. 116

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