§ 10 - Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV)

neugefasst durch B. v. 15.02.2019 BGBl. I S. 116; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1879
Geltung ab 21.12.2000; FNA: 2125-40-79 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Lebensmittel-Bestrahlungs-Verordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2125-4-38, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 16. Mai 1975 (BGBl. I S. 1281, 1859), außer Kraft.



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