Änderung Eingangsformel *) LMBestrV vom 13.07.2017

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Eingangsformel *) LMBestrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.07.2017 geltenden Fassung
Eingangsformel *) LMBestrV n.F. (neue Fassung)
in der am 13.07.2017 geltenden Fassung
durch B. v. 15.02.2019 BGBl. I S. 116
 

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel *)


Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet auf Grund

- des § 13 Abs. 2 auch in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) von denen § 13 gemäß Artikel 13 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft und Technologie,

- des § 19 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b und des § 19a Nr. 3, 4 und 5 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft und Technologie,

- des § 32 Abs. 1 Nr. 9a in Verbindung mit Abs. 3 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit und Sozialordnung und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,

jeweils in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288), sowie

- des § 44 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes:


---
*) Mit dieser Verordnung werden die Richtlinien

- 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile (ABl. EG Nr. L 66 S. 16),

- 1999/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 über die Festlegung einer Gemeinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen (ABl. EG Nr. L 66 S. 24)

(Text alte Fassung)

und Bestimmungen der Richtlinie

- 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (ABl. EG Nr. L 109 S. 29)

(Text neue Fassung)

 
in deutsches Recht umgesetzt.



 



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