Bekanntmachung - Bekanntmachung über den Dienstsitz des Bundeskartellamtes (KartASitzBek k.a.Abk.)

B. v. 10.11.1999 BGBl. I S. 1917
Geltung ab 10.11.1999; FNA: 105-24-2 Herstellung der Einheit Deutschlands
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gibt gemäß § 9 Nr. 3 des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994 (BGBl. I S. 918) der durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit der Bekanntmachung des Bundeskanzlers über die Sitzentscheidung der Bundesregierung vom 22. Juli 1999 (BGBl. I S. 1725) bekannt:

Das Bundeskartellamt wird zum 1. Oktober 1999 seinen Sitz von Berlin nach Bonn verlegen. Damit wird die durch das 1998 geänderte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2546) getroffene Sitzentscheidung vollzogen.

Nach dem Umzug gelten folgende Postanschrift, Telefon- und Faxnummern:

Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: (0228) 9499-0
Fax: (0228) 9499-400.



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