§ 29 - Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

neugefasst durch B. v. 10.04.1991 BGBl. I S. 886; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Geltung ab 01.01.1972; FNA: 2126-9 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 29 (aufgehoben)


§ 29 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 29 KHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 KHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Krankenhaus-Neuordnungsgesetz (KHNG)
G. v. 20.12.1984 BGBl. I S. 1716
Artikel 7 KHNG Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Vorschriften
... 1977 (BGBl. I S. 2355). (4) Die Übergangsregelungen des Artikels 1 Nr. 27 (§ 29 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes) bleiben unberührt. ...


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