Änderung §§ 25 und 26 KHG vom 28.03.2020

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§§ 25 und 26 KHG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.03.2020 geltenden Fassung
§§ 25 und 26 KHG n.F. (neue Fassung)
in der am 28.03.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 580
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung)

§§ 25 und 26 (neu)


(Text neue Fassung)

§§ 25 und 26 (weggefallen)


 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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