interne Verweise§ 12 KHG Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen (vom 29.10.2020) ... dem in Satz 1 genannten Betrag, abzüglich der Aufwendungen nach Absatz 2 Satz 6 und nach § 14 Satz 4 , kann jedes Land den Anteil abrufen, der sich aus dem Königsteiner Schlüssel mit Stand ... bis der in Absatz 1 Satz 1 genannte Betrag abzüglich der Aufwendungen nach Satz 6 und nach § 14 Satz 4 ausgeschöpft ist. Nicht zweckentsprechend verwendete oder überzahlte Mittel ...
§ 15 KHG Beteiligung an Schließungskosten (vom 01.01.2016) ... berücksichtigen, ob und inwieweit die Schließung bereits nach den §§ 12 bis 14 gefördert wird. Eine Vereinbarung nach Satz 1 darf nicht geschlossen werden, wenn ...
Zitat in folgenden NormenKrankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)
V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2350; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
§ 5 KHSFV Nachverteilung (vom 29.10.2020) ... für Soziale Sicherung nach § 12 Absatz 2 Satz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und § 14 Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes , steht der Unterschiedsbetrag zur Nachverteilung zur Verfügung (Nachverteilungsbetrag). ... für Soziale Sicherung nach § 12 Absatz 2 Satz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und § 14 Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ausgeschöpft ist. Absatz 1 Satz 3 gilt ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 221 SGB V Beteiligung des Bundes an Aufwendungen (vom 26.03.2024) ... Anteil an der Finanzierung des Strukturfonds nach Maßgabe der §§ 12 bis 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Der Anteil nach Satz 1 Nummer 1 ...
§ 271 SGB V Gesundheitsfonds (vom 26.03.2024) ... soweit die Fördermittel von den Ländern nach Maßgabe der §§ 12 bis 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes abgerufen werden. (7) Die dem Bundesamt für Soziale Sicherung bei der Verwaltung ...
Zitate in Änderungsvorschriften6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894
Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3299; zuletzt geändert durch Artikel 6j G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2208; zuletzt geändert durch Artikel 3d G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 2 PpSG Weitere Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ... Mittel und die Durchführung der Förderung sowie der jährlichen Aufwendungen nach § 14 , kann jedes Land in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich bis zu 95 Prozent des Anteils ... überzahlter oder nicht zweckentsprechend verwendeter Fördermittel." 2. § 14 Satz 1 bis 4 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Das Bundesversicherungsamt gibt in ...
Artikel 5 PpSG Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung ... Satz 1 werden im Satzteil vor der Aufzählung die Wörter „oder der von diesem nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit der Auswertung beauftragten Stelle" gestrichen. bb) In Satz 3 werden die ... bb) In Satz 3 werden die Wörter „oder die von ihm mit der Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beauftragte Stelle" gestrichen. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „oder der von ihm mit der Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beauftragten Stelle" gestrichen. d) Folgender Absatz 4 wird angefügt: ... nach Absatz 3 Satz 1 übermittelten Unterlagen an die von ihm mit der Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beauftragte Stelle." 3. Nach § 10 wird folgende Überschrift ... Aufwendungen nach § 12a Absatz 3 Satz 7 und 8 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie nach § 14 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und passt diese Schätzung jährlich an die tatsächlich entstandenen Ausgaben an. ... nach § 17 nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden oder die Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ergibt, dass die Verpflichtungen nach § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 des ...
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