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§ 2 - Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See (ZustBV-See)

V. v. 04.03.1994 BGBl. I S. 442; zuletzt geändert durch Artikel 54 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Geltung ab 13.03.1994; FNA: 9510-1-12 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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§ 2



(1) Seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres sind auch die Beamten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit strom- und schiffahrtspolizeilichen Befugnissen zur Durchführung der Maßnahmen nach der Strafprozeßordnung zuständig bei Taten nach den §§ 324, 326, 330 und 330a des Strafgesetzbuches, die auf Schiffen begangen worden sind, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, sowie bei den in § 1 Nr. 2 Buchstabe e genannten Verstößen.

(2) Die in Absatz 1 genannten Beamten sind ferner zuständig für die in § 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a bis d genannten Taten, soweit sich bei Gelegenheit der Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten nach Absatz 1 oder sonstiger Zuständigkeiten Hinweise auf solche Taten ergeben.





 

Frühere Fassungen von § 2 ZustBV-See

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.06.2016Artikel 54 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 ZustBV-See

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ZustBV-See verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZustBV-See selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 54 WSVZuAnpV Änderung der Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See
...  In § 2 Absatz 1 der Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See vom 4. März 1994 (BGBl. I S. ...