Änderung § 5 RSV vom 01.01.2007

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§ 6 RSV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2007 geltenden Fassung
§ 5 RSV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 20.11.2006 BGBl. I S. 2657
 

(Text alte Fassung)

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Regelsatzverordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2170-1-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190), außer Kraft.



 



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