Zitierungen von § 7 GÜG
interne Verweise§ 8 GÜG Antrag ... Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu stellen. Dem Antrag ... 5. die Bezeichnung der Grundstoffe und die Art des Grundstoffverkehrs (§ 7 Abs. ...
§ 14 GÜG Abgabe ... natürliche oder juristische Personen, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 oder 2 sind oder eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, 2. ... oder sonst in den Verkehr zu bringen, 3. die in § 7 Abs. 3 oder § 32 genannten Behörden oder Einrichtungen sowie Behörden und ...
§ 15 GÜG Anzeige ... eine Bestätigung. Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke im Sinne des § 7 Abs. 2, Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke sowie die in § 7 Abs. 3 Nr. 2 ... im Sinne des § 7 Abs. 2, Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke sowie die in § 7 Abs. 3 Nr. 2 genannten Behörden sind von den vorgenannten Anzeigepflichten ...
§ 16 GÜG Unterlagen ... bei der Lieferung an den Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke im Sinne des § 7 Abs. 2 sowie den Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke, sofern es sich um übliche ... 1 gilt nicht für den Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke im Sinne des § 7 Abs. 2 sowie den Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke. (2) Die in Absatz 1 ...
§ 24 GÜG Zuständige Behörden ... im Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Wirtschaftsbeteiligte, die eine Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 oder nach Artikel 2a Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 in der jeweils geltenden ...
§ 29 GÜG Strafvorschriften (vom 01.01.2006) ... erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2. ohne Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 13, einen in Kategorie 1 des Anhangs der Verordnung ...
§ 32 GÜG Bundeswehr ... Dieses Gesetz findet mit Ausnahme der Vorschriften nach § 4 Abs. 1 Nr. 2, §§ 7 , 15 und 16 auf Einrichtungen der Bundeswehr für den Bereich ihrer dienstlichen Tätigkeit ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGrundstoff-Kostenverordnung (GÜG-KostV)
V. v. 26.04.2004 BGBl. I S. 642; aufgehoben durch § 9 V. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1678
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