§ 18 - Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

Artikel 1 G. v. 17.03.1998 BGBl. I S. 502; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 306
Geltung ab 01.03.1999; FNA: 2129-32 Umweltschutz
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§ 18 Sachverständige und Untersuchungsstellen


§ 18 wird in 10 Vorschriften zitiert

Sachverständige und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, müssen die für diese Aufgaben erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Die Länder können Einzelheiten der an Sachverständige und Untersuchungsstellen nach Satz 1 zu stellenden Anforderungen, Art und Umfang der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben, die Vorlage der Ergebnisse ihrer Tätigkeit und die Bekanntgabe von Sachverständigen, welche die Anforderungen nach Satz 1 erfüllen, regeln.

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Zitierungen von § 18 BBodSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 BBodSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBodSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BBodSchG Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen
... daß Untersuchungen von Sachverständigen oder Untersuchungsstellen nach § 18 durchgeführt werden. Sonstige Pflichten zur Mitwirkung der in § 4 Abs. 3, 5 und 6 ...
§ 13 BBodSchG Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung (vom 04.03.2021)
... die Sanierungsuntersuchungen sowie der Sanierungsplan von einem Sachverständigen nach § 18 erstellt werden. (3) Wer nach Absatz 1 einen Sanierungsplan vorzulegen hat, hat die ...
§ 14 BBodSchG Behördliche Sanierungsplanung
... 13 Abs. 1 selbst erstellen oder ergänzen oder durch einen Sachverständigen nach § 18 erstellen oder ergänzen lassen, wenn 1. der Plan nicht, nicht ...
§ 15 BBodSchG Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle
... verlangen, daß die Eigenkontrollmaßnahmen von einem Sachverständigen nach § 18 durchgeführt werden. (3) Die Ergebnisse der Eigenkontrollmaßnahmen sind von ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Artikel 2 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598, 2716
§ 6 BBodSchV Allgemeine Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
... 1. sich bei einer Vorerkundung nach § 18 durch einen Sachverständigen im Sinne des § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes oder durch eine Person mit vergleichbarer Sachkunde keine Anhaltspunkte ergeben, dass die ...
§ 19 BBodSchV Allgemeine Anforderungen an die Probennahme
... Die Probennahme ist von Sachverständigen im Sinne des § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes oder Personen mit vergleichbarer Sachkunde zu entwickeln und zu begründen, zu begleiten und ... oder DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierten oder nach Regelungen der Länder gemäß § 18 Satz 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes notifizierten Untersuchungsstelle durchzuführen. (2) Die Probennahme muss ...

Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
Artikel 1 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
§ 16 ErsatzbaustoffV Klassifizierung von Bodenmaterial und Baggergut (vom 01.08.2023)
... in Anlage 1 Tabelle 4 genannte Parameter ausgedehnt, legt ein Sachverständiger im Sinne des § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes oder eine Person mit vergleichbarer Sachkunde, mit Zustimmung der zuständigen Behörde, ...

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
§ 139 StrlSchG Behördliche Anordnungsbefugnisse für Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
... der Direktstrahlung, zu überwachen. § 13 Absatz 2 und § 18 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes gelten entsprechend. (2) Die nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 5 ...
§ 143 StrlSchG Sanierungsplanung; Verordnungsermächtigung
... 136 Absatz 3 und 4 und § 139 Absatz 2 dieses Gesetzes sowie § 13 Absatz 2 und 4 und § 18 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes gelten entsprechend. Die zuständige Behörde kann den Sanierungsplan, auch mit ...
§ 144 StrlSchG Behördliche Sanierungsplanung
... Vorgehen erforderlich ist. Für den Sachverständigen gilt § 18 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes entsprechend. (2) Die zuständige Behörde kann den Sanierungsplan, auch mit ...


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