interne Verweise§ 7 PostLV Ausnahmen von der Erprobungszeit (vom 14.02.2009) ... geändert worden ist, geleistet, soweit sich beurlaubte Beamtinnen und Beamte in den in § 8 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten bewährt haben, die nach Art und Schwierigkeit mindestens ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-PostV)
V. v. 30.11.2004 BGBl. I S. 3185; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 1 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 1 LAP-PostV Geltungsbereich ... wenn 1. ihre Beurlaubung einer Beförderung gemäß § 8 Abs. 1 der Postlaufbahnverordnung nicht entgegensteht, 2. die für die ...
Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-PostbankV)
V. v. 25.08.2005 BGBl. I S. 2602; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 2 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-TelekomV)
V. v. 21.06.2004 BGBl. I S. 1287; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 3 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 1 LAP-TelekomV Geltungsbereich ... sind, wenn 1. ihre Beurlaubung einer Beförderung gemäß § 8 Abs.1 der Postlaufbahnverordnung nicht entgegensteht, 2. die bei dem ...
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