Zitierungen von § 8 PostLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 PostLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 PostLV Ausnahmen von der Erprobungszeit (vom 14.02.2009)
... geändert worden ist, geleistet, soweit sich beurlaubte Beamtinnen und Beamte in den in § 8 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten bewährt haben, die nach Art und Schwierigkeit mindestens ...
§ 9 PostLV Allgemeine Regelungen für den Aufstieg (vom 14.02.2009)
...  (3) Die Tätigkeit von beurlaubten Beamtinnen und Beamten nach § 8 Abs. 1 gilt als Dienstzeit im Sinne der Laufbahnvorschriften, soweit sie nach Art und ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-PostV)
V. v. 30.11.2004 BGBl. I S. 3185; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 1 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 1 LAP-PostV Geltungsbereich
... wenn 1. ihre Beurlaubung einer Beförderung gemäß § 8 Abs. 1 der Postlaufbahnverordnung nicht entgegensteht, 2. die für die ...

Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-PostbankV)
V. v. 25.08.2005 BGBl. I S. 2602; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 2 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 1 LAP-PostbankV Geltungsbereich
... wenn 1. ihre Beurlaubung einer Beförderung gemäß § 8 Abs. 1 der Postlaufbahnverordnung nicht entgegensteht, 2. die für die ...

Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-TelekomV)
V. v. 21.06.2004 BGBl. I S. 1287; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 3 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 1 LAP-TelekomV Geltungsbereich
... sind, wenn 1. ihre Beurlaubung einer Beförderung gemäß § 8 Abs.1 der Postlaufbahnverordnung nicht entgegensteht, 2. die bei dem ...


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